Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf der Stadt Ludwigsfelde

Zeitraum der öffentlichen Auslegung

Vom 07.05.2025 bis einschließlich 10.06.2025

Montag: von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag: von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag: von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Ort der öffentlichen Auslegung

Stadt Ludwigsfelde
Rathaus Ludwigsfelde
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Eingangsbereich am Haupteingang

Kontakt / Ansprechpartner

Fachbereich III - Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Herr Seewald

Telefon: +49 (0) 3378 827 175
Telefax: +49 (0) 3378 827 124

E-Mail: bauleitplanung@ludwigsfelde.de

Hinweise

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können während der Auslegungszeit von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des o.g. Bebauungsplanes der Stadt Ludwigsfelde, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig (innerhalb des Offenlegungszeitraumes) abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Ludwigsfelde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sollten Sie dazu Fragen haben, rufen Sie bitte unter 03378 / 827 175 an.


Öffentliche Bekanntmachung